Fahrgastrechte

Ihre Fahrgastrechte im Schiffsverkehr

Mit der VERORDNUNG (EU) Nr. 1177/2010 über die Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr gelten ab dem 18. Dezember 2012 einheitliche Fahrgastrechte im Schiffsverkehr.

In der EU-Verordnung werden die Rechte von behinderten Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie die Pflichten der Beförderer und Terminalbetreiber bei Reiseunterbrechung beschrieben.
Die Unterrichtung über die Fahrgastrechte im Wangerooge-Verkehr erfolgt in Form einer Zusammenfassung und Zugangsbedingungen für behinderte Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität.